Endlich ist es soweit: Der lang ersehnte Neuwagen ist tatsächlich zur Abholung bereit. Bevor dieser jedoch im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden darf, muss das Fahrzeug selbstverständlich noch zugelassen werden. Oft wird dieser Prozess vom Händler übernommen. Das kostet natürlich eine zusätzliche Gebühr. Die Anmeldung geht aber auch günstiger. Dabei gibt es Einiges zu beachten.
Besonders in den letzten Jahren hat sich die Situation auf den Straßenverkehrsämtern des Landes verschärft. Lange Wartezeiten trotz Termin stehen leider oft an der Tagesordnung. Häufig ist es sogar vollkommen unmöglich, einen zeitnahen Termin für die Zulassung zu erhalten.
Die folgenden Tipps helfen jedoch dabei, die Zulassung des neuen Wagens so komfortabel und stressfrei wie möglich zu gestalten.
Die nötigen Unterlagen zusammenstellen
Um eine zügige und reibungslose Bearbeitung der Zulassung sicherzustellen, sollten vor dem Termin bei der Zulassungsbehörde in Ruhe alle nötigen Unterlagen vollständig zusammengestellt werden.
Für eine Neuzulassung wird ein Reisepass mit aktueller Meldebestätigung oder ein gültiger Personalausweis benötigt. Zu denken ist außerdem an ein SEPA-Mandat, damit die Kfz-Steuer unkompliziert im Lastschriftverfahren eingezogen werden kann. Daneben benötigt die Zulassungsstelle die eVB-Nummer, also die elektronische Versicherungsbestätigung, die Zulassungsbescheinigung Teil II, sowie die COC-Papiere beziehungsweise die EG-Übereinstimmungsbescheinigung des Neuwagens.
Tipp: Kann das Straßenverkehrsamt für die Zulassung nicht persönlich aufgesucht werden, ist auch die Ausstellung einer Vollmacht für eine andere Person möglich. So kann der Wagen beispielsweise auch durch den Händler zugelassen werden. Neben der ausgefüllten Vollmacht ist dann auch an eine Kopie des Personalausweises zu denken.
Lange Wartezeiten bei der Zulassungsstelle umgehen
In der Regel dauert es nur 20 Minuten, um ein neues Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde anzumelden. Die Wartezeiten fallen jedoch − abhängig von Tag, Uhrzeit und Zulassungsstelle − oft wesentlich länger aus. Dies gilt insbesondere, wenn im Vorfeld kein Termin für die Zulassung vereinbart wurde.
Um eine reibungslose und vor allem schnelle Zulassung zu gewährleisten, ist demnach vor allem eine vorzeitige Terminvereinbarung wichtig. Diese ist bei den meisten Straßenverkehrsämtern sowohl online als auch telefonisch möglich.
Eine weiterer wichtiger Tipp besteht darin, das Wunschkennzeichen schon im Vorfeld der Zulassung zu reservieren. Dies ist mittlerweile nahezu bei allen deutschen Zulassungsstellen, wie zum Beispiel dem Straßenverkehrsamt Bergheim, möglich. So kann sich bei der Zulassung vor Ort eine mögliche Enttäuschung erspart werden, falls die gewünschte Kennzeichenkombination nicht zur Verfügung steht.
Darüber, wie lange das gewünschte Kennzeichen reserviert ist, wird der Nutzer im Rahmen des Reservierungsprozess informiert. Für das Wunschkennzeichen fallen jedoch zusätzliche Kosten an. Diese betragen in ganz Deutschland einheitlich 12,80 Euro. Zu entrichten ist der Betrag jedoch erst vor Ort bei der Zulassung.
Online ist es außerdem möglich, die passenden Nummernschilder und die Umweltplakette zu bestellen. Damit lässt sich nicht nur viel Zeit sparen, sondern oft auch Geld. Die Internet-Anbieter zeichnen sich in der Regel nämlich durch günstigere Preise aus.
Mit welchen Kosten ist für die Zulassung eines Neuwagens zu rechnen?
Abhängig von dem Wohnort können die Kosten für die Zulassung eines Neuwagens leicht variieren. Zu rechnen ist jedoch in der Regel mit Kosten von 20 bis 40 Euro − ohne die bereits erwähnten Kosten für die neuen Nummernschilder und die Reservierung des Wunschkennzeichens. Damit kommt man oft deutlich günstiger davon, als bei einer Bestellung über den Vertragshändler.
Natürlich ist es grundsätzlich auch möglich, die Kennzeichen, die auf dem vorherigen Fahrzeug genutzt wurden, weiterzuverwenden. Dies muss dem Straßenverkehrsamt allerdings schon mitgeteilt werden, wenn das alte Auto abgemeldet wird. Damit die alten Kennzeichen nicht neu vergeben werden, darf zudem eine bestimmte Frist zwischen An- und Abmeldung nicht überschritten werden.
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