Führerschein neu beantragen – das wird benötigt

Es gibt eine Vielzahl von Gründen, warum ein Führerschein neu beantragt werden muss. In den meisten Fällen erfolgt eine Neubeantragung durch Fahranfänger. Haben sie die Fahrschule erfolgreich abgeschlossen und erhalten deswegen die Fahrerlaubnis, müssen sie den Führerschein bei der zuständigen Stelle beantragen. In diesem Fall erfolgt die Ausstellung als Ersterteilung.

Aber auch wer schon lange über einen Führerschein verfügt,  muss diesen unter Umständen neu beantragen. So müssen nach einer Änderung der FeV, die schon 2013 in Kraft trat, beispielsweise alteingesessene Fahrer einen Neuantrag für den EU-Führerschein stellen. Worauf dabei geachtet werden muss und welche Unterlagen erforderlich sind, fasst dieser Ratgeber zusammen.

Führerschein neu beantragen: Wann ist der richtige Zeitpunkt?

Damit ein Führerschein beantragt werden kann, bedarf es einiger Dokumente. Damit es hier nicht zu einem Zeitverzug kommt, ist es wichtig, sich rechtzeitig um diese Unterlagen zu bemühen. Anders als beim Standesamt benötigt man für die Beantragung bei der zuständigen Behörde in der Regel keinen Termin für den Antrag. Bei der Ersterteilung übernimmt in den meisten Fällen die zuständige Fahrschule die Beantragung des Führerscheins.

Die Fahranfänger müssen lediglich die benötigten Unterlagen bereitstellen.  Wichtig ist, dass alles rechtzeitig vor der praktischen Fahrprüfung eingereicht wird, denn in der Regel wird der Führerschein nach erfolgreichen Bestehen dieser ausgehändigt.

Hinweis: Nicht in allen Städten und Gemeinden in Deutschland wird der Führerschein rechtzeitig mit der bestandenen Fahrprüfung ausgehändigt. In diesem Fall erhalten die Fahranfänger nach der bestandenen Prüfung einen Zettel als vorläufige Fahrerlaubnis. Sie müssen dann den Führerschein bei der Führerscheinstelle abholen.

Eine Neubeantragung des Führerscheins ist auch dann nötig, wenn die bisherige Fahrerlaubnis entweder verloren gegangen ist oder gestohlen wurde. Auch hier müssen sich die betroffenen Bürger direkt an die Führerscheinstelle wenden und sich um alle benötigten Unterlagen selbst kümmern.

Wichtige Unterlagen für den Führerscheinantrag

Die wichtigsten Unterlagen, die für die Beantragung eines Führerscheins zusammengetragen werden müssen, sind:

  • ein biometrisches Passbild
  • günstiger Personalausweis oder ein gültiger Reisepass
  • Sehtest-Bescheinigung
  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs

Mittlerweile gibt es verschiedene Erste-Hilfe-Kurse. Wer einen normalen B-Führerschein beantragen möchte, muss nur die Teilnahme an einem Kurs über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen nachweisen. Dieses Angebot steht seit dem 1. April 2015 zur Verfügung und ist auch als “kleiner Erste-Hilfe-Kurs”. Er geht mit folgenden Vor- und Nachteilen einher:

  • kann an einem Tag abgewickelt werden
  • umfasst nur neun Unterrichtsstunden
  • umfasst theoretische und praktische Inhalte
  • Schwerpunkt liegt auf praktischen Inhalten
  • entscheidend ist die Anwesenheitspflicht
  • nicht für alle Führerscheintypen ausreichend
  • inhaltlich weniger umfangreich

Spezielle Unterlagen für einzelne Führerscheingruppen

Neben den bereits genannten Unterlagen sind unter Umständen weitere Dokumente erforderlich. Diese werden benötigt, wenn ein spezieller Führerscheintyp beantragt werden soll. Dazu gehören:

Dokumenttyp Merkmale / Führerscheintyp
Ausbildungsbescheinigung in Erster Hilfe – großer Erste-Hilfe-Kurs
– für folgende Führerscheintypen erforderlich: C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E
– für Fahrzeuge, die zu Risikogruppen gehören
– umfasst 12 Stunden
– lebenslang gültige Bescheinigung
Bescheinigung über geistige und körperliche Eignung – nur für Fahrer in LKW- und Bus-Führerscheinklassen relevant
– wird von Arzt ausgestellt
– Untersuchung der gesundheitlichen Vorgeschichte inklusive der Körpermaße
– geht auf psychische Erkrankungen und Suchterkrankungen ein
Funktions- und Leistungstest – für Antragsteller von einem Bus-Führerschein
– umfasst insgesamt fünf Untertests zu Reaktionsfähigkeit, Belastbarkeit, Orientierungs-, Aufmerksamkeits- und Konzentrationsleistung
– Wiederholung alle 5 Jahre ab einem Lebensalter von 50 Jahren erforderlich

Auch das Führungszeugnis ist nur unter Umständen bei der Neubeantragung des Führerscheins erforderlich. So muss dieses vorgelegt werden, wenn künftig durch den Fahrer auch Fahrgäste transportiert werden.

Wer muss einen EU-Führerschein neu beantragen?

Alle aufgelisteten Dokumente werden auch dann gebraucht, wenn der neue EU-Führerschein beantragt werden muss. Dies gilt für alle Fahrer, die ihren Führerschein vor dem 19. Januar 2013 erhalten haben. Für die bisherigen Führerscheine wurde als Fristende der 19. Januar 2033 festgelegt. Bis dahin müssen generell alle Führerscheine bei der zuständigen Behörde gegen den neuen EU-Führerschein getauscht sein.

Die neuen EU-Führerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren. Für die Beantragung wird jeweils ein aktuelles biometrisches Passbild gebraucht. Für Inhaber eines DDR-Führerscheins gibt es eine Besonderheit. Möchten diese einen EU-Führerschein betragen, müssen die Führerscheinklassen auch übertragen werden. Hier wird mittlerweile überwiegend mit Schlüsselzahlen gearbeitet. Ansonsten wären die Führerscheine zu klein, um die Zahlen aufzunehmen.

Beantragung von einem internationalen Führerschein

Sowohl für EU- als auch für EWR-Staaten gilt: Einen internationalen Führerschein brauchen Autofahrer hier eigentlich nicht. Anders ist es beim Autofahren im EU-Ausland, etwa in Kanada, Süd- und Nordamerika. Wer sich hier selbständig im Straßenverkehr bewegen möchte, ist auf einen internationalen Führerschein angewiesen. Die Beantragung kann hier generell beim zuständigen Bürgeramt oder der Fahrerlaubnisbehörde durchgeführt werden. Internationale Führerscheine haben generell nur eine Gültigkeit von drei Jahren. Ein Antragstellung ist nur einmalig möglich. Hierfür werden der EU-Führerschein, ein gültiger Personalausweis und auch ein biometrisches Passbild benötigt. Des Weiteren ist es erforderlich, dass sich der Hauptwohnsitz des Antragstellers generell im Gebiet der zuständigen Behörde befindet.

Bild: © blende11.photo – stock.adobe.com

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