Autofahren im EU-Ausland: Worauf ist zu achten?

Autofahren im EU-Ausland: Worauf ist zu achten?

Für Urlaubsreisen innerhalb Europas nutzen die meisten Deutschen bevorzugt ihr Auto. Gegenüber alternativen Transportmitteln bietet das eigene Kraftfahrzeug zeitliche Flexibilität, örtliche Unabhängigkeit und fast unbeschränkte Gepäck-Optionen. Doch um die Zeit im Ausland auch unbeschwert genießen zu können, lohnt vor der Abfahrt ein Blick auf allgemeingültige Richtlinien und länderspezifische Straßenverkehrsordnungen.

Europäischer Führerschein als Legitimation?

Seit 2013 bereits gibt es den EU-Führerschein, und inzwischen haben viele Autofahrer ihren alten nationalen zugunsten des neuen aufgegeben. Beide sind in allen europäischen Mitgliedsstaaten wie auch den Ländern des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Groß­bri­tan­ni­en, Nor­we­gen, Is­land und Liech­ten­stein als offizielles Dokument anerkannt.

Allerdings ist mit der Einführung der Plastikkarte auch eine Neuregelung zur zeitlichen Begrenzung der Gültigkeit in Kraft getreten. Danach verliert die Fahrlegitimation länderabhängig nach 15, oftmals jedoch auch schon ab zehn Jahren und damit vereinzelt bereits ab 2023 seine Gültigkeit. Zu den Ländern mit der kürzeren Gültigkeitsdauer zählen unter anderem Belgien, Luxemburg, Malta, Schweden, Irland, Italien, Portugal, Spanien, Ungarn, Slowenien, Tschechische Republik, Estland oder Lettland

WICHTIG! Wer innerhalb Europas, jedoch außerhalb der EU wie in der Ukraine oder Mol­da­wi­en seinen Urlaub plant, sollte zusätzlich einen internationalen Führerschein bei sich tragen. Die Beantragung erfolgt beim Bürgeramt, die Ausstellungskosten betragen zwischen 15 und zwanzig Euro, die Gültigkeitsdauer drei Jahre.

Pflicht zur Länderkennzeichnung innerhalb Europas?

Mit Einführung des EU-Kfz-Kennzeichens entfiel innerhalb der europäischen Mitgliedsstaaten nach und nach die Pflicht des Heck-Aufklebers. Heute haben alle Länder der EU ähnliche Autokennzeichen mit der Flagge der EU und dem Buchstaben des jeweiligen Landes, in dem das Auto zugelassen wurde. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, so müssen Sie auch Ihr Pkw hier zulassen und ein entsprechendes Kennzeichen kaufen. Dabei können Sie Ihr Wunschkennzeichen online reservieren und das Kennzeichen bei Gutschild bequem bestellen. Die Maße des Schildes, Schriftart und die Größe der Schrift auf dem Nummernschild sind in Deutschland genormt.

Zur Geschichte des EU-Kennzeichens

Bereits 1909 wurde im Rahmen des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr von den teilnehmenden Nationen die Einführung eines sogenannten Nationalitätszeichens beschlossen. Über Jahrzehnte handelte es sich bei den Herkunftsmerkmalen für Kraftfahrzeuge um weiße Aufkleber in ovaler Form mit mittig aufgedruckten schwarzen Buchstaben als Länderabkürzung.

Dabei kam das Nummernschild nicht zeitgleich: Bereits 1988 entschied sich Luxemburg für die Übernahme, Irland folgte drei, Portugal vier Jahre später. Und auch Deutschland war dem Beschluss des Rates der Europäischen Union zur verpflichtenden Übernahme 1995 um ein Jahr voraus.

Das Standard-Design enthält neben den zwölf Sternen der Europaflagge das Nationalitätszeichen als verpflichtendes Merkmal. Obgleich daher noch immer Länderkennzeichen in Europa verpflichtend sind, kann bei Autofahrten innerhalb der EU auf einen separaten Aufkleber verzichtet werden. Denn die Herkunft des Kraftfahrzeugs lässt sich am Nummernschild ablesen. Auch die EWR-Staaten sowie die Schweiz erkennen das EU-Kennzeichen als äquivalenten Ersatz für die ovalen Nationalitäts-Aufkleber an.

Wer allerdings noch ein altes nationales Kennzeichen an seinem Kraftfahrzeug montiert hat oder einen Urlaub außerhalb der EU plant, muss weiterhin mit dem ovalen D-Aufkleber am Heck seines Autos oder Motorrads auf dessen Herkunft aus Deutschland verweisen.

Hinweis: Noch immer ist das Design des Nummernschilds nicht komplett einheitlich. So verzichten Dänemark und Finnland auf eine obligatorische Nutzung des Europa-Symbols, und auch die Farbgestaltung des Ländercodes variiert länderabhängig.

Autofahren im EU-Ausland: Worauf ist zu achten?

Informieren Sie sich vor einem Urlaub immer über die rechtlichen Gegebenheiten vor Ort. So wissen Sie beispielsweise, ob Sie nach einem Glas Wein noch fahren dürfen.

Verkehrsregeln beachten

Zur Aufrechterhaltung eines ungehinderten Verkehrsflusses gelten länderübergreifend im Grundsatz die gleichen Verkehrsregeln. Doch dies spart spezifische Normen in einzelnen Staaten zu Höchstgeschwindigkeiten, Fahren und Alkoholeinfluss oder Parkregeln nicht aus.

  • Das Abblendlicht auch am Tag einzuschalten, ist in insgesamt mehr als 20 und damit beim Großteil aller europäischen Staaten Pflicht. Ausnahmen bilden unter anderem Deutschland und Frankreich. Eine gute Übersicht zur Lichtpflicht am Tag finden Sie hier beim ADAC.
  • Alkohol am Steuer ist in Rumänien und der Slowakei, Tschechien und Ungarn komplett verboten, fast alle anderen europäischen Staaten erlauben einen maximalen Promillewert von 0,5. In Frankreich müssen Autofahrer zu jeder Zeit einen Alkohol-Selbsttest bei sich führen.
  • Während Fahrzeuge von bis 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts auf einigen deutschen Autobahnen wunschgemäß das Gaspedal durchtreten können, gelten in allen anderen europäischen Staaten Tempolimits. Sie liegen in der Regel zwischen 110 km/h und 130 km/h und werden bei Nichteinhaltung teils streng geahndet.
  • Die in Deutschland obligatorischen Erste-Hilfe-Kästen, Warnwesten und -dreiecke werden in anderen Ländern um verschiedene weitere Pflicht-Utensilien komplettiert. Mitgeführt werden müssen beispielsweise in Tschechien Ersatzglühlampen oder in Griechenland eine zweite Warnweste sowie eine grüne Versicherungskarte

Hinweis: Die grüne Versicherungskarte dient in der Regel ausländischen Behörden außerhalb der EU bei Autounfällen als Beleg über eine gültige Haftpflichtversicherung des Fahrers. Trotz des alternativen Kennzeichenabkommens zwischen den europäischen Mitgliedstaaten wird sie noch immer auch in Italien, Spanien und Kroatien verlangt.

Mautpflicht auf Autobahnen

Trotz anderweitiger Versuche dürfen Autobahnen in Deutschland noch immer gebührenfrei von sämtlichen Verkehrsteilnehmern befahren werden. Auch die Niederlande oder Dänemark erlauben Kraftfahrzeugbesitzern eine weitgehend kostenlose Nutzung. Doch dies ist die Minderheit: Wer Autobahnen, Schnellstraßen und teils auch Brücken oder Tunnel anderer Länder der Europäischen Union befahren möchte, muss dafür eine Mautgebühr entrichten.

Dabei werden die Regelungen zum Erwerb, Gültigkeitsumfang und -dauer abhängig vom Fahrzeugtyp von den einzelnen Ländern individuell festgelegt. Inzwischen ist vielerorts die Möglichkeit einer sogenannten E-Vignette gegeben, durch die das Fahrzeug beim Passieren ausgewiesener Mautstationen digital registriert wird.

Tipp: Aufgrund eines unter Umständen komplizierten Prozederes vermeiden rechtzeitige Vorkehrungen spätere Beschwernisse. Wer nachweisbar ohne gültige Vignette unterwegs ist, dem droht ein Bußgeld.

Bußgelder und Strafen

Nachweisliche Verstöße gegen geltende Verkehrsvorschriften werden im Ausland mit teils drastischen Geldbußen oder anderweitigen Straffolgen geahndet.

  • Wer in den Niederlanden mit dem Handy telefoniert, riskiert ein Bußgeld von maximal 230 Euro und in Italien sogar ein Fahrverbot.
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen von bereits 20 km/h können in Norwegen Geldstrafen von über 420 Euro nach sich ziehen, falsches Parken in Spanien bis zu 200 Euro.
  • Alkohol hinter dem Steuer wird in Großbritannien einzelfallabhängig beurteilt, es gibt kein gesetzliches Limit für ein entsprechendes Bußgeld.

Hinweis: Der Urlaub ist vorbei, der kleine Verkehrsverstoß wird schon niemanden mehr interessieren? Weit gefehlt. Mittlerweile können sämtliche Strafen aus dem EU-Ausland auch in Deutschland problemlos vollstreckt werden.


Bilder (nach Reihenfolge):

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