Masken am Steuer: Was ist erlaubt, was nicht?

Frau mit Schutzmaske im Auto

Bild: © Aleksandra Suzi – stock.adobe.com

Ist das Tragen einer Maske am Steuer erlaubt? Die Straßenverkehrsordnung verbietet eine Verhüllung des Gesichts!

Die Corona-Krise hat Deutschland, Europa und die ganze Welt fest im Griff. Aus diesem Grund empfiehlt die Bundesregierung das Tragen von Schutzmasken. Und zwar insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten sowie im Einzelhandel. Aber was ist eigentlich mit dem Autofahren, sprich: ist das Tragen einer Maske am Steuer erlaubt?

Der vorliegende Artikel versucht, diese Frage zu beantworten. Wie sich zeigen wird, ist das alles andere als leicht.

Masken am Steuer vs. Maskierung im Alltag

In der Bundesrepublik Deutschland ist es allgemein erlaubt, sich zu verkleiden – ganzjährig! Verspürt eine Person also beispielsweise den Wunsch, „als Superheld“ durch das Leben zu gehen, wird ihn oder sie niemand daran hindern. Eine Ausnahme besteht, wenn „Batman“, „Spiderman“ o.Ä. Geld in einer Bank abheben möchte bzw. in einem Geschäft aus Sicherheitsgründen dazu aufgefordert wird, die Verkleidung abzulegen. In diesem Fall ist dem Hausrecht Folge zu leisten! Hält sich die Person nicht daran, kann ihr der Zugang zur Bank o.Ä. verwehrt werden.

Zusätzliches Hintergrundwissen zum Thema Maske am Steuer: Auch auf Demonstrationen ist das Vermummen des Gesichts untersagt.

Und wie sieht es „auf den Straßen“ aus?

Nach dem obigen Abschnitt könnte man meinen, dass das Tragen einer Maske im Auto erlaubt ist. Schließlich betritt man keine Bank oder eine andere Lokalität mit eigenem Hausrecht. So einfach ist es aber nicht! Sieht man einmal davon ab, dass das Tragen einer Maske am Steuer wenig sinnvoll ist – schließlich befinden sich im Pkw höchstens weitere Haushaltsmitglieder, zu denen man ohnehin Kontakt hat -, geht man damit nämlich auch die Gefahr eines Bußgeldes ein. Anders ausgedrückt: Wer sein Gesicht am Steuer unkenntlich macht, indem er Augen, Mund und Nase verdeckt, muss 60 Euro blechen, wenn er erwischt wird.

Dieser Tatsache liegt der Paragraph 23, Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung zugrunde: Seit 2017 herrscht „auf den deutschen Straßen“ ein Maskierungsverbot. Das gilt natürlich nicht nur für Schutzmasken, sondern auch für Schleier, Burkas, Schals und andere Masken am Steuer. Ebenso fallen Mützen und weitere Arten der Verhüllung in diesen Bereich.

Merke: Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verdecken, dass es unerkennbar wird. So soll eine lückenlose automatisierte Verkehrsüberwachung gewährleistet werden.

Die gute Nachricht in Sachen Maske im Auto während Corona: Das oben erläuterte Verbot gilt lediglich für den Fahrer. Als Beifahrer kann man sich also nach Lust und Laune verkleiden oder, besser gesagt, vor Viren schützen.

Maske am Steuer: Wer blickt da noch durch?!

Wer ein Kraftfahrzeug lenkt, darf sein Gesicht also nicht unkenntlich machen, indem er eine Maske am Steuer trägt. Ob das tatsächlich auch auf Corona-Masken zutrifft, ist jedoch fraglich. Und zwar aus mehreren Gründen:

Mann mit Schutzmaske am Steuer

Bild: © OceanProd – stock.adobe.com

  1. Ist nur die Mund- und Nasenpartie verdeckt, besteht prinzipiell nach wie vor die Möglichkeit der Identifizierung mittels Augen und Stirn.
  2. Einige Verantwortliche, wie das bayerische Innenministerium empfehlen ausdrücklich das Tragen eines entsprechenden Schutzes. Und zwar auch bzw. gerade dann, wenn neben dem Fahrer weitere (haushaltsfremde) Personen im Pkw mitfahren. Bei haushaltsfremden Personen kann es sich beispielsweise um Arbeitskollegen, Freunde o.Ä. handeln.
  3. Aus diesen Punkten ergibt sich auch die Frage, ob ein Verstoß gegen das Maskierungsverbot in Zeiten von Corona überhaupt durch Beamte geahndet wird.

Maske am Steuer erlaubt? Laut bayerischem Innenministerium sind handelsübliche Corona-Masken im Auto zulässig, da sie die Augen nicht verdecken. Selbstgefertigte Masken seien hingegen oft zu groß und könnten das Gesicht zu sehr unkenntlich machen.

Weitere Stimmen zum Thema „Maske am Steuer“

Experten des ADAC fordern ein Aufweichen des Paragraphen 23, Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung, wenn ein Autofahrer den Mundschutz aus gesundheitlichen Gründen trägt. In diesem Fall müsse von einer Ahndung abgesehen werden und die Entscheidung läge letztendlich im Ermessen der Beamten.

Das niedersächsische Gesundheitsministerium schlägt allerdings schon wieder ganz andere Töne an, wenn es um das Thema Maske am Steuer geht: Die Ausnahmen dürften ausdrücklich NICHT für den Individualverkehr gelten; lediglich gewerbliche Fahrer sollen mit Maske Auto fahren dürfen. Und zwar selbst dann, wenn diese die Erkennung mittels Gesicht unmöglich macht. Die Begründung: Taxifahrer, Busfahrer etc. führen ohnehin ein Fahrtenbuch, das eine Identifizierung gewährleistet. Übrigens sind auch Motorradfahrer nicht vom Maskierungsverbot betroffen.

Hinweis: Manch einer mag annehmen, er käme durch eine Maske am Steuer um einen Bußgeldbescheid herum, wenn er geblitzt wird. Die Behörden versuchen in solch einem Fall dennoch, den Fahrer zu ermitteln (beispielsweise anhand der Augenpartie). Gelingt das nicht, kann das Führen eines sogenannten Fahrtenbuchs auferlegt werden. Hierdurch fallen Verfahrenskosten an, die der Fahrzeughalter zu tragen hat.

Maske am Steuer: Die Rechtslage ist kompliziert!

Die Frage, ob das Tragen einer Maske am Steuer erlaubt ist lässt sich also nicht eindeutig und schon gar nicht rechtsverbindlich beantworten. Wer sich für das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes entscheidet, sollte sich allerdings darüber bewusst sein, dass nicht nur ein Bußgeld drohen, sondern auch eine „Gefahrenerhöhung“ der Fall sein kann, wenn man erwischt wird. Bedeutet: Durch eine Schutzmaske sowie durch andere „Verschleierungen“ können die Sicht und die Reaktionsfähigkeit des Fahrers beeinträchtigt werden. Das kann nicht nur zu einem Unfall, sondern auch dazu führen, dass die Kfz-Versicherung bei einem solchen nicht oder nur eingeschränkt für den Schaden aufkommt.

Zusätzlicher Hinweis zur Maske am Steuer: Brillenträger müssen besonders vorsichtig sein. Je nach Form und Beschaffenheit des Schutzes können die Brillengläser nämlich beschlagen. Man sollte sich also gründlich überlegen, ob man mit Maske Auto fahren möchte!

FAQ: Masken am Steuer erlaubt?

In diesem Abschnitt werden einige häufig gestellte Fragen zum Autofahren mit Maske beantwortet. Die Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keinesfalls die Beratung durch einen Rechtsexperten.

Mann mit Atemschutz am Steuer

Bild: © Syda Productions – stock.adobe.com

1. Ist das Tragen einer Maske am Steuer erlaubt?

Die Rechtslage ist undurchsichtig: Der Paragraph 23, Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung verbietet die Maskierung am Steuer. Allerdings nur, wenn dadurch das Gesicht des Fahrers unerkennbar wird. Experten des ADAC stützen diese Regelung und sagen, Masken am Steuer sind in Ordnung, solange sie die wesentlichen Gesichtszüge noch erkennbar lassen.

Andere Experten berufen sich ebenfalls auf den Paragraphen 23, Absatz 4, weisen allerdings ausdrücklich auf das „Vermummungsverbot“ hin: Wer mit Maske fährt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro rechnen. Hiervon sind nur Motorradfahrer sowie gewerbliche Fahrer (z.B. Taxi- und Busfahrer) ausgenommen.

2. Was, wenn ich eine Maske am Steuer trage und geblitzt werde?

Den Behörden stehen diverse Möglichkeiten der Fahreridentifizierung zur Verfügung. In bestimmten Fällen muss mit einer Fahrtenbuchauflage gerechnet werden.

3. Was passiert, wenn ich eine Maske am Steuer trage und einen Unfall verursache?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Fest steht aber, dass die Sorgfaltspflicht verletzt wurde, wenn die Maskierung der Grund für den Unfall war. In solch einem Fall ist nicht nur mit einem Bußgeld bzw. einer anderen Strafe zu rechnen. Ebenso wird man Probleme mit der Versicherung bekommen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.