Schadengutachten: Was Sie beachten sollten

kfz unfallgutachten

KFZ-Gutachter bei der Arbeit | Foto: Borris Häring (ihr-gutachten.com)

So schön und praktisch es ist, mit dem eigenen Auto unterwegs zu sein, so groß ist der Schreck, wenn es kracht. Was Sie nach einem Unfall mit Blechschaden tun können, um den Schaden an Ihrem Fahrzeug möglichst schnell regulieren zu lassen, lesen Sie hier. Der wichtigste Schritt: Die Erstellung eines Schadengutachtens.

Alles wird gut: Das Kfz-Gutachten

Auch wenn es ›nur‹ ein Blechschaden ist. Der Schreck ist groß und wühlt alle Beteiligten erst einmal auf. Nicht selten hängt auch das Herz am fahrbaren Untersatz. Das Gute an der Rechtslage in Deutschland ist: Dem ›Opfer‹ eines Unfalls, das nachweislich keine Schuld am Unfallhergang trägt, soll kein finanzieller Schaden durch die Regulierung der Unfallschäden entstehen. Darum muss die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners den Schaden an Ihrem Auto bezahlen und auch alle weiteren Kosten übernehmen, die durch die sogenannte Schadenregulierung entstehen.

Welcher Gutachter ist der Richtige? Unabhängig ist gut.

Auch wenn es scheinbar naheliegt. Rufen Sie möglichst nicht die Zentralnummer der Autoversicherer an. Da die gegnerische Autoversicherung Ihren Schaden regulieren soll, wird Ihnen dort von der gegnerischen Seite ein Kfz-Gutachter empfohlen. Dieser handelt im Sinne der Versicherung, aber nicht in Ihrem Sinne. Diese Sachverständigen rechnen den Schaden eher klein als ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger, den Sie in jedem Branchenbuch oder im Internet finden. Ein freier Kfz-Gutachter ist ein Dienstleister, der Sie auch bei der Schadenregulierung insgesamt unterstützt. Er ist ein Partner, der Sie berät und sich auskennt – und das vor Ort. Für alle Zweifelsfälle wird er Ihnen zudem einen guten Anwalt für Verkehrsrecht empfehlen können, falls Sie rechtliche Unterstützung wünschen oder benötigen.

Was ist Ihr gutes Recht als Unfallopfer bei einem Blechschaden?

Als Verkehrsteilnehmer, der unschuldig in einen Unfall mit Blechschaden verwickelt wurde, haben Sie das Recht auf

  • einen unabhängigen Kfz-Gutachter
  • einen Anwalt
  • eine fachgerechte Reparatur Ihres Kfz
  • gegebenenfalls einen Mietwagen oder alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung.

Diese Leistungen sind für Sie mit keinerlei Kosten verbunden, denn Sie werden – sofern Sie keine Schuld am Unfall trifft – komplett von der Versicherung des Unfallgegners übernommen. Um so wichtiger ist es, dass Sie sich einen unabhängigen Kfz-Gutachter bzw. -Sachverständigen suchen, der Ihnen zur Seite steht.

Was ist ein Kfz-Gutachten oder ein Schadengutachten?

Das Gutachten ist nicht nur ein Stück Papier, auf dem steht, was an Ihrem Fahrzeug beschädigt wurde und was die Reparatur kostet. Es beinhaltet und umfasst noch sehr viel mehr. Daher ist ein Kfz-Sachverständiger der beste Ansprechpartner bei der Abwicklung des Schadens. Er weiß, wie Sie Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen können.

Folgende Punkte werden im Kfz-Gutachten kalkuliert, festgelegt und später von der Versicherung übernommen.

  1. Die Gutachterkosten
    Sobald der Schadenswert über dem Bagatellbetrag von ca. 750 Euro liegt und Sie unschuldig am Unfallhergang sind, muss die gegnerische Versicherung den Gutachter bezahlen. Sie kostet das nichts.
  2. Fahrzeugschaden
    Ein guter Kfz-Sachverständiger kommt zumeist zu Ihnen. Er nimmt den Schaden am Unfallort, bei Ihnen zu Hause oder an Ihrer Arbeitsstätte auf. Dort fotografiert er die Schäden im Detail für die spätere Dokumentation. Anschließend kalkuliert er, was die fachgerechte Reparatur kosten wird. Das bedeutet für Sie, dass Sie beispielsweise Ihren Mercedes auf jeden Fall in einer Vertragswerkstatt (also z.B. bei Ihrem Händler) reparieren lassen können. Hier kommt es häufig zu Nachverhandlungen mit der gegnerischen Versicherung, die gerade bei neuen Autos ein Prüfgutachten (d.h. ein Gegengutachten) anfertigen lässt, das den Schaden kleiner bemisst. Ein erfahrener Kfz-Gutachter wird Ihnen deshalb auch frühzeitig bei einem verunfallten Neuwagen zu anwaltlicher Unterstützung raten.
  3. Abschleppkosten
    Diese können im Gutachten nur geltend gemacht werden, wenn Ihr Auto nicht mehr fahrtüchtig ist und es für Sie nicht zumutbar ist, das Kfz privat abzuschleppen. Lassen Sie sich im Zweifelsfall auch dazu von Ihrem Kfz-Gutachter beraten.
  4. Mietwagenkosten
    Nicht jeder braucht einen Ersatz-PKW. Sollten Sie jedoch z.B. aus beruflichen Gründen auf ein Auto angewiesen sein, dann muss die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners Ihnen einen Mietwagen bezahlen. Den sollten Sie dann aber auch fahren. Wären nämlich Taxikosten für den Zeitraum, in denen Ihr eigenes Auto nicht fahrbereit ist, niedriger, dann erstattet die Versicherung die Mietwagenkosten nicht. Außerdem wird die sogenannte Eigenersparnis (Ihr eigenes Auto hätte ja in der betreffenden Zeit auch Geld gekostet) gegengerechnet bzw. abgezogen. Darum ist es immer ratsam, den eventuellen Mietwagen eine Klasse kleiner zu nehmen. Auch hierzu kann Ihnen ein erfahrener Kfz-Sachverständiger Tipps geben.
  5. Nutzungsausfallentschädigung
    Die Nutzungsausfallentschädigung ist die Alternative zu den Mietwagenkosten. Sie brauchen keinen Ersatzwagen für die Zeit, in denen Ihr eigenes Auto repariert wird? Dann kalkuliert der Gutachter statt des Mietwagenpreises die Nutzungsausfallentschädigung.
  6. Totalschaden
    Der schlimmste Fall ist natürlich, dass an Ihr Auto ›hinüber‹ ist. Dann wird der Restwert des verunfallten Kfz berechnet. Der Kfz-Sachverständige ermittelt, was die Neubeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs kostet und zieht von dieser Summe den Restwert Ihres Unfallwagens ab (Mindestens drei Restwertangebote bei ortsansäßigen Restverwertern hat der Gutachter dazu eingeholt). Auch diese Entschädigungssumme möchten die Autoversicherungen oft mindern, d.h. kleiner beziffern (höherer Restwert, niedrigerer Wiederbeschaffungswert werden angesetzt). Auch hier ist es schlau, wenn Sie sich von vornherein für einen Anwalt entschieden haben. Insbesondere, wenn es um einen hohen Wiederbeschaffungswert geht, weil Ihr Auto sehr neu oder sehr selten war.
  7. Wertverlust
    Ihr Fahrzeug ist ein Unfallwagen, sobald es einmal in einen Unfall verwickelt war. Auch nach einer fachmännischen Reparatur ist es im Wert gemindert. Diesen geminderten Wiederverkaufswert kalkuliert der Gutachter im Kfz-Gutachten als Wertverlust. Die gegnerische Versicherung könnte hier versuchen, andere Werte zugrunde zu legen. Ein guter Kfz-Sachverständiger weiß auch hier Rat.

Den Unfall schnell vergessen können: Schadenregulierung mit einem freien Kfz-Gutachter

Die beste Kombination für kompetente und sichere Hilfe, die Ihnen in Ihren Belangen nach einem unverschuldeten Unfall zur Seite steht, sind ein unabhängiger Kfz-Gutachter und ein Anwalt, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist. Ein etablierter Kfz-Sachverständiger kennt kompetente Anwälte und umgekehrt. Lassen Sie sich den zweiten Partner in der Schadensabwicklung empfehlen, sobald Sie den ersten gefunden haben. Bei 25 bis 30 % der Schadensfälle möchten die Versicherungen die im Kfz-Gutachten berechneten Schadensansprüche mindern. Ein Anwalt der beste Partner, um gegen eine Versicherung standzuhalten. Allerdings nehmen sich nur 5 % der Unfallopfer einen Anwalt, wenn es ›nur‹ um einen Blechschaden geht. Die anwaltliche Unterstützung schützt Sie davor, dass ein Autoversicherer Sie einschüchtern kann. Lassen Sie sich deshalb durch einen freien Kfz-Gutachter beraten und durch einen Anwalt unterstützen. Dann können Sie den Unfall bald wieder vergessen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.