Rettungsgasse bilden, Leben retten: Wie Sie sich im Stau richtig verhalten

Rettungsgasse richtig bilden - Tipps für den Stau auf AutobahnWas müssen Sie beachten, wenn Sie auf der Autobahn in einen Stau geraten? Diese und andere Fragen möchten wir Ihnen im Folgenden beantworten. Jeder kennt es: Der Urlaub steht vor der Tür, die Familie ist voller Freude und unterwegs kommt man in einen mehr oder weniger langen Stau, der womöglich in den aktuellen Staumeldungen noch nicht angezeigt wurde. Ist es nur eine Baustelle oder ein defektes Fahrzeug, ist die Sache meist recht zügig erledigt, die Fahrzeuge können sich im Reißverschlussverfahren einordnen und langsam an der Stelle vorbeifahren.

Wenn aber ein Unfall Grund für den Stau ist, kann es länger dauern. Das richtige Verhalten jedes einzelnen Verkehrsteilnehmers ist dann entscheidend, damit Hilfe und Rettungsdienst zeitnah ankommen und notfalls Leben retten können.

Die Rettungsgasse bilden – Pflicht in Deutschland

In Deutschland ist es Pflicht, bei Stau eine Rettungsgasse zu bilden. Immer wieder liest man in den Medien von Unfällen, bei denen Rettungskräfte nicht ungehindert zum Unfallort kamen, weil die Autofahrer keine Rettungsgasse gebildet haben. Wer so handelt, kann mit einem Verwarngeld in Höhe von 20 Euro rechnen. Wir erklären Ihnen im Folgenden, wie Sie

  • eine Rettungsgasse bei zwei Spuren
  • eine Rettungsgasse bei drei Spuren und
  • eine Rettungsgasse bei vier Spuren

richtig bilden, damit Sie im Notfall keinen Rettungskräften im Weg sind und sinnlose Strafen vermeiden.

Tipp: Viele Online Shops bieten Aufkleber zum Thema Rettungsgasse bilden, die auf das Fahrzeug geklebt werden. Ein toller Trend, den man auf Autobahnen immer öfter sieht. So erinnern Sie auch andere Autofahrer an ihre Pflichten bei Stau.

Eine Rettungsgasse richtig bilden

Da sich viele Autofahrer gar nicht oder nur ansatzweise im Klaren darüber sind, wie das Bilden einer Rettungsgasse richtig klappt, erklären wir hier wann und wie bei Stau eine Rettungsgasse gebildet werden sollte:

Noch bevor die Autos komplett im Stau stehen, ist es sinnvoll, an das Bilden der Rettungsgasse zu denken. Bestenfalls steuert man das Auto bereits bei stockendem Verkehr an den Rand des Fahrstreifens, damit im Ernstfall für die Rettungskräfte genügend Platz vorhanden ist. Der ADAC empfiehlt beispielsweise bereits bei leicht stockendem Verkehr einen Sicherheitsabstand von fünf Metern, damit genügend Platz bleibt, jederzeit eine Gasse zu bilden.

Die Rettungsgasse bei zwei Spuren einzuhalten ist recht einfach, denn sie wird in der Mitte der beiden Fahrstreifen gebildet. Dazu fahren die Autos jeweils an den äußeren Rand ihrer Spur. Eine Rettungsgasse bei drei Spuren wird richtig gebildet, indem zwischen dem äußersten linken und den restlichen Fahrstreifen eine Gasse offen gelassen wird.

Achtung: Die bis dahin geltende Regelung, die Rettungsgasse bei vier Spuren genau in der Mitte, also mit jeweils zwei Fahrstreifen zu bilden, gilt seit Anfang des Jahres 2017 nicht mehr. Genau wie der Rettungsgasse bei zwei und dreispurigen Autobahnen wird jetzt auch die Rettungsgasse bei vier Spuren gebildet.

Kurz: Alle Fahrer auf dem linken Fahrstreifen orientieren sich nach links, alle anderen halten sich rechts.

Die Gasse wieder auflösen

Eine Auflösung der gebildeten Rettungsgasse ist erst nach Beendigung des Staus zulässig, da nach dem Eintreffen der Polizei gegebenenfalls auch noch Notarzt, Feuerwehr oder Abschleppdienst zur Unfallstelle durchkommen müssen.

Den Standstreifen freihalten – Benutzung nur bei expliziter Beschilderung

Das Halten, Parken und Fahren auf dem Standstreifen einer Autobahn ist verboten und wird mit einer Geldbuße von 30 beziehungsweise 75 Euro und einem Punkt bestraft. Eine Ausnahme dieser Regelungen gilt nur, wenn es explizit mit entsprechenden Schildern freigegeben wird.

Aus dem Auto aussteigen?

Das Aussteigen aus dem Auto ist in Deutschland verboten und wird mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro geahndet. Ausnahme ist die Absicherung eines Unfalls – nur in diesem Fall ist es erlaubt. Kommt es zu einer stundenlangen Vollsperrung einer Strecke, werden Sie mit Sicherheit ohne Anzeige davonkommen, wenn Sie kurz aussteigen und sich die Beine vertreten. Wichtig ist aber, die Rettungskräfte nicht zu behindern und beim Fahrzeug zu bleiben, falls der Stau sich plötzlich auflöst.

Rechts überholen?

In der Regel ist rechts überholen verboten. In einigen Ausnahmefällen ist ein Überholen auf der rechten Seite dennoch erlaubt. Wenn der Verkehr durch Stau auf der Autobahn auf dem linken Streifen steht oder maximal 60 km/h schnell ist, darf rechts überholt werden. Dabei darf jedoch die Geschwindigkeit maximal 20 km/h mehr betragen als die des zu überholenden Verkehrs. Die maximale Geschwindigkeit beträgt also 80 km/h.

Steht der Verkehr links, so dürfen Sie mit maximal 20 km/h rechts überholen. Viele Autofahrer kennen diese Tempo-Vorgaben wahrscheinlich gar nicht mehr. Sie wurden irgendwann mal in der Fahrschule auf korrekte Verhaltensweisen in besonderen Situationen hingewiesen. Doch Hand aufs Herz, wer erinnert sich noch an die Lehren im Theorie-Unterricht?

Tipp: Eine übersichtliche und hilfreiche Sammlung mit den wichtigsten Verhaltensregeln im Straßenverkehr finden Sie hier. Damit frischen Sie Ihr Wissen wieder auf.

Stau auf der Autobahn – Was müssen Sie sonst noch beachten?

Neben dem Bilden der Rettungsgasse gibt es einige andere Dinge, die Sie auf der Autobahn vermeiden sollen, da es konkret zu einem Unfall führen und ein Buß- beziehungsweise Verwarngeld die Folge sein kann:

  • Rückwärts fahren und Wenden
  • Handy am Steuer/ Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung
  • mit einem Motorrad durch einen Stau durchschlängeln

Das richtige Verhalten bei einem Unfall vor Ort

Werden Sie selbst Zeuge eines Unfalls, ist es nötig, die Unfallstelle abzusichern, erste Hilfe zu leisten und Hilfe anzufordern. Wie können Sie auf der Autobahn Hilfe anfordern? Entweder haben Sie selbst oder jemand bei Ihnen ein Telefon oder Sie gehen schnellstmöglich hinter dem Standstreifen zu nächste Notrufsäule. Alle, die untätig zusehen, Rettungskräfte behindern oder absichtlich nicht helfen, können im Extremfall mit einer Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung mit Todesfolge rechnen. Schnellstmöglich zu reagieren, Hilfe leisten und sein Bestmögliches zu geben, sollte allerdings selbstverständlich sein.


Bild: © Kara – Fotolia.com

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